Standards angepasst: Kindswille im Fokus
Die Standards wurden im Jahr 2026 in einem Punkt, Art. 2.3. angepasst und richten den Fokus nun (noch) stärker auf den Willen des Kindes. In den Standards der Kinderanwaltschaft sind die wesentlichen Leitlinien für die Vertretung von Kindern in Verfahren festgehalten. Neu lautet der Artikel 2.3.